Wir führen Baumfällungen durch, egal wo sich der Baum befindet. Ob dicht am Haus oder frei auf dem Feld.

Bei Schwierigen Situationen wenden wir die Seilklettertechnik an. Steht der Baum frei zugänglich, verwenden wir eine Arbeitsbühne zum abtragen des Baumes.

Nadelbäume benötigen oft keine Baumfällgenehmigung. Aber bei Laubbäumen sieht das schon anders aus. Zu Ihrer Sicherheit fragen Sie beim zuständigen Amt Ihrer Region nach und holen sich die benötigte Genehmigung.

Fällungen können von Oktober bis Ende Februar vorgenommen werden. Danach besteht Vogelschutz und Sie benötigen im Falle eine Sondergenehmigung. 

 

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